Ich erstelle psychologische Sachverständigengutachten
im Familiengerichtsverfahren zu Fragen der Bereiche:
- elterliche Sorge
- Lebensmittelpunkt des Kindes
- Umgangsregelung der Kinder mit ihren Eltern und wichtigen Bezugspersonen
- Betreuungsmodell
- Erziehungskompetenz psychisch erkrankter Eltern / Sucht
- Mögliche Kindeswohlgefährdung und Sorgerechtsentzug nach §1666
- Frage des Verbleibs oder der Herausnahme eines Kindes aus der Familie
- Rückführung in die Familie
Bei der Begutachtung orientiere ich mich an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, die von der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015 entwickelt wurde.
Folgende Leitlinien erachte ich als entscheidend für eine eltern- und kindzentrierte Sachverständigentätigkeit:
- Erkenntnis und Entwicklung neuer und verbesserter Perspektiven für alle Beteiligten im Rahmen des Begutachtungsprozesses entsprechend der Gegebenheiten und Möglichkeiten
- Die diagnostischen Ermittlungen einzusetzen, um auch Ressourcen und Handlungsalternativen zu fördern
- Die Subjektstellung des Kindes zu stärken
- Die elterlichen Kompetenzen zu stärken
- Konfliktanalyse zur Einsicht in die wesentliche Konfliktdynamik des Paares;
- Hinwirken auf Einvernehmen durch Aufklärung über entwicklungs-psychologische Bedürfnisse und Reaktionen des Kindes nach Trennung und Scheidung in Verbindung mit psychodynamisch-pädagogisch orientierter Beratung und Aufklärung (Figdor)
- Einnahme einer transgenerativen, entwicklungsorientierten, systemischen und psychodynamischen Perspektive
- Kultursensible Berücksichtigung von Migration, Trauma, Fluchterfahrung